AGB

AGB für Bau-Dienstleistungen und Reparaturen

Übersicht

1. Allgemeines

2. Angebot, Angebotsunterlagen

3. Preise

4. Zahlungsbedingungen

5. Leistungsfristen; Verzug; Mitwirkungspflichten Kunde

6. Gefahrenübergang

7. Eigentumsvorbehalt

8. Sachmängel - Verjährung

9. Haftung

10. Versuchte Instandsetzung

11. Widerrufsrecht und Widerrufsbelehrung für Verbraucher

12. Schlussbestimmungen

1. Allgemeines

1.1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für Leistungen der Firma Bernd Hildebrandt Heizungshandel und Service (nachfolgend mit „Wir“ benannt) gegenüber dem Auftraggeber (nachfolgend „Kunde“).

1.2. Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Bedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Bedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Bedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung/Leistung an den Kunden vorbehaltlos ausführen.

1.3. Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Kunden zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesen Bedingungen und unserer Auftragsbestätigung schriftlich niedergelegt.

1.4. Unsere Bedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden, sofern dieser Unternehmer ist.

1.5. Sofern für den Kunden zumutbar, sind wir zu Teilleistungen und Teillieferungen berechtigt.

1.6. Vertragspartner des Kunden ist:

Bernd Hildebrandt, Steinackerstr. 7, 51147 Köln

Eingetragener Handwerksmeisterbetrieb bei der Handwerkskammer zu Köln:

Betriebsnummer 1170501 als Installateur und Heizungsbauer Meisterbetrieb

2. Angebot, Angebotsunterlagen

2.1. Die vom Kunden abgegebene Bestellung ist ein bindendes Angebot.

2.2. Wir sind berechtigt, dieses Angebot innerhalb von zwei Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung oder alternativ durch Leistungsbeginn bzw. Terminvereinbarung zur Durchführung der Leistung anzunehmen.

2.3. Wir behalten uns an Kostenvoranschlägen, Zeichnungen u.ä Informationen (im Folgenden: Unterlagen) körperlicher oder unkörperlicher Art – und in elektronischer Form– Eigentums und Urheberrechte vor. Die Unterlagen dürfen nur nach unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung Dritten zugänglich gemacht werden.

3. Preise

Unsere Vergütung richtet sich nach der am Tag der schriftlichen Auftragserteilung unserer gültigen Preisliste zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Abgerechnet wird nach Arbeitszeit und Materialpreisen (Ersatz- und Verschleißteile).

Zusätzlich zu den Preisen für Arbeitsleistung und Material nach der gültigen Preisliste fällt einmalig eine Service-Pauschale für einen bestellten Kundendiensteinsatz an. Die Service-Pauschale deckt die Kosten der allgemeinen Auftragsbearbeitung, Fahrtzeit des Kundendiensttechnikers, Rüstzeit und Fahrzeugeinsatz. Die Höhe der Service-Pauschale ergibt sich aus der gültigen Preisliste.

Sollte die beauftragte Leistung aufgrund fehlender Ersatzteile oder aus sonstigen von uns zu vertretenden Gründen einen weiteren Einsatz wegen desselben gemeldeten Fehlers erfordern, fällt keine weitere Service-Pauschale an.

Wurden Preise im Rahmen der Bestellung bereits vorab angegeben, sind diese erst verbindlich, soweit diese in der Auftragsbestätigung angegeben sind.

4. Zahlungsbedingungen

4.1. Der Zahlbetrag ist sofort ohne Abzug zur Zahlung fällig. Rabatte auf eingebaute Ersatzteile werden nicht gewährt, es sei denn, diese wurden schriftlich vorab vereinbart.

4.2. Reparaturarbeiten sind mit Bankkarte (EC-Karte) an den Kundendienst-Techniker vor Ort nach Durchführung der Leistungen zu zahlen. Wird in Ausnahmefällen eine Zahlung per Banküberweisung vereinbart, so ist diese sofort nach Erhalt ohne Abzug auszugleichen. Eine Barzahlung oder Zahlung per Kreditkarte ist ausgeschlossen. Eine ordentliche Rechnung mit ausgewiesener MwSt. wird in jedem Fall erstellt.

4.3. Soweit der Kunde einen Dritten als Leistungs- und Rechnungsempfänger angegeben hat, erfolgt zunächst eine Abrechnung diesem gegenüber, grundsätzlich vor Ort mit unmittelbarer Bezahlung per EC-Karte. Zahlt der Dritte die Leistung nicht vor Ort gegenüber dem Kundendienst-Techniker oder innerhalb der per Rechnung gesetzten Frist, erfolgt eine Rechnungsstellung dem Kunden gegenüber. Die Rechnungsstellung gegenüber Dritten entbindet den Kunden nicht von seiner Vergütungspflicht.

4.4. Der Kunde kann nur mit unstreitigen, rechtskräftig festgestellten oder von uns anerkannten Gegenansprüchen aufrechnen. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis beruht.

5. Leistungsfristen, Verzug; Mitwirkungspflichten des Kunden

5.1. Leistungsfristen gelten nur als annähernd vereinbart.

5.2. Der Beginn einer von uns angegebenen Leistungszeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus und Zugänglichkeit der Anlage voraus. Der Kunde stellt sicher, dass der Kundendienst-Techniker ungehinderten Zugang zum Gerät und den damit verbundenen Einrichtungen (Rohren, Kabeln, etc.) erhält.

5.3. Die Einhaltung unserer Leistungsverpflichtung setzt weiter die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Kunden voraus. Die Einrede des nichterfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.

5.4. Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzter schuldhaft Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.

6. Gefahrenübergang

Sofern der Versand von zu reparierenden Auftragsgegenständen oder von Ersatzteilen zum Kunden erforderlich und der Kunde Unternehmer ist, erfolgt dieser auf Kosten und Gefahr des Kunden.

7. Eigentumsvorbehalt

Soweit eingebaute Zubehöre, Ersatzteile und Aggregate nicht wesentlicher Bestandteil des Auftragsgegenstandes geworden sind, behalten wir uns das Eigentumsrecht bis zur vollständigen Bezahlung vor.

8. Sachmängel - Verjährung

8.1. Soweit der Hersteller in seinen Produktunterlagen oder in seiner Werbung Aussagen zu einer besonderen Leistung, Beschaffenheit oder Haltbarkeit seines Produktes macht, werden diese Herstellerangaben nicht zu einer vereinbarten Beschaffenheit des Werkvertrages.

8.2. Die Mängelansprüche des Verbrauchers verjähren gemäß §634a Abs.1 Nr.1 i.V. m. §309 Nr. 8b ff BGB in einem Jahr ab Abnahme bei Abschluss eines Werkvertrages für Reparatur-, Ausbesserungs-, Einbau-, Erneuerungs- oder Umbauarbeiten an einem bereits errichteten Bauwerk, wenn die arbeiten nach Art und Umfang keine wesentliche Bedeutung für Konstruktion, Bestand, Erhaltung oder Benutzbarkeit des Gebäudes haben.

Diese Frist gilt nicht, soweit das Gesetz gemäß §§ 438 Abs. 1 Nr. 2 (Bauwerke und Sachen für Bauwerke), 479 Abs. 1 (Rückgriffsanspruch) und 634a Abs. 1 Nr. 2 (Baumängel) BGB längere Fristen vorschreibt, bei Vorsatz, arglistigem Verschweigen eines Mangels sowie bei Nichteinhaltung einer Beschaffenheitsgarantie. Die gesetzlichen Regelungen über Ablaufhemmung, Hemmung und Neubeginn der Fristen bleiben unberührt.

8.3. Solange wir unseren Verpflichtungen auf Behebung der Mängel nachkommen, hat der Kunde nicht das Recht, Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen, sofern nicht ein Fehlschlagen der Nachbesserung vorliegt. Schlägt die Nachbesserung fehl, so steht dem Kunden ausdrücklich das Recht zu, Herabsetzung der Vergütung oder die Rückgängigmachung des Vertrages geltend zu machen.

8.4. Von der Mängelbeseitigungspflicht sind Mängel ausgeschlossen, die nach Abnahme durch schuldhaft fehlerhafte Bedienung oder gewaltsame Einwirkung des Verbrauchers oder Dritter oder durch normalen bestimmungsgemäßen Verschleiß / Abnutzung entstanden sind.

8.5. Die Verjährung wird durch Ersatzlieferungen oder die Durchführung von Nachbesserungsarbeiten nicht verlängert.

9. Haftung

9.1. Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, sofern und soweit zwingend gehaftet wird, z.B. nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatz für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Verpflichtungen, die vertragswesentliche Rechtspositionen des Kunden schützen, die ihm der Vertrag nach seinem Inhalt und Zweck gerade zu gewähren hat; wesentlich sind ferner solche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kundenregelmäßig vertraut und vertrauen darf.

Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

9.2. Der Einwand des Mitverschuldens bleibt von den vorstehenden Haftungsregelungen unberührt.

9.3. Ansprüche des Kunden aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag verjähren nach 12 Monaten; der Beginn der 12-monatigen Verjährungsfrist richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. 9.1. gilt nicht bei Ansprüchen des Kunden auf Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Schäden nach dem Produkthaftungshaftungsgesetz sowie bei Ansprüchen des Kunden auf Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grobfahrlässiger Pflichtverletzung von Wir oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von Wir beruhen; in diesen Fällen gelten die gesetzlichen Bestimmungen betreffend die Verjährung.

10. Versuchte Instandsetzung

Werden wir mit der Instandsetzung eines bestehenden Objektes beauftragt (Reparaturauftrag) und kann das Objekt nicht instandgesetzt werden, weil der Kunde den Zugang zum Objekt zum vereinbarten Zeitpunkt schuldhaft nicht gewährt, oder der Fehler/Mangel trotz Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik nicht gefunden oder nach Rücksprache mit dem Kunden nicht wirtschaftlich sinnvoll beseitigt werden kann, ist der Kunde verpflichtet, unsere entstandenen Aufwendungen zu ersetzen, sofern nicht die Undurchführbarkeit der Reparatur in unseren Verantwortungs- oder Risikobereich fällt.

11. Widerrufsrecht und Widerrufsbelehrung

Widerrufsbelehrung

Ist der Kunde Verbraucher im Sinne von § 13 BGB, steht ihm bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen folgendes Widerrufsrecht (sofern nicht die unter der Widerrufsbelehrung genannte Ausnahme greift) zu:

Widerrufsrecht & Widerrufsfrist

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns

Heizungsservice Köln, Bernd Hildebrandt, Steinackerstr. 7, 51147 Köln

Telefon: 02203 806 83 88

E-Mail-Adresse: info@heizungsservice-koeln.de

mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefon, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Ende der Widerrufsbelehrung

Hinweis: Ein Widerrufsrecht besteht von vornherein nicht, wenn der Kunde, der Verbraucher ist, uns ausdrücklich aufgefordert hat, ihn aufzusuchen, um dringende Reparatur- oder Instandhaltungsarbeiten vorzunehmen; dies gilt nicht hinsichtlich weiterer bei dem Besuch erbrachter Dienstleistungen, die der Kunde nicht ausdrücklich verlangt hat, oder hinsichtlich solcher bei dem Besuch gelieferter Waren, die bei der Instandhaltung oder Reparatur nicht unbedingt als Ersatzteile benötigt werden.

Ein bestehendes Widerrufsrecht erlischt jedoch, wenn wir die Dienstleistung vollständig erbracht haben und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen haben, nachdem der Kunde, der Verbraucher ist, dazu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben hat und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch uns verliert.

12. Schlussbestimmungen

12.1. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss seines internationalen Privatrechts und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf(CISG).

12.2. Sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechtes oder des öffentlich-rechtlichen Sondervermögens ist, wird Köln als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart. Ist der Kunde Verbraucher, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

12.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen oder sonstiger Vereinbarungen mit dem Kunden ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt im Falle von Lücken.

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